So lautete bündig die Charakterisierung von Werner Blumenthal, Rechtsanwalt, Notar und ehrenamtlicher Leiter der AG „Recht“ am Kaiserin-Friedrich-Gymnasium zu den Vorträgen der AG „(Un)Recht. Juristinnen und Juristen nach 1945“, die ihren Wettbewerbsbeitrag vor den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe Q4 und vor geladenen Gästen vorführte.
In Anwesenheit des Oberbürgermeisters der Stadt Bad Homburg, Herrn Alexander Hetjes, des Direktors des Amtsgerichts, Herrn Stephan R. Schmidt, des Rechtshistorikers Prof. Dr. J. Rückert und des Vize-Präsidenten des amerikanisch-deutschen Business-Club, Herrn Michael Oppenheim erläuterte Salome Bendrick die Situation nach dem Zusammenbruch 1945. Laurens Jacob sprach über die Probleme bei der Bestrafung der NS-Kriegsverbrecher. Marina Fitzner stellte die Radbruch-Formel vor, die eine Lösung des Strafrechts-Problems vorschlägt. Alexander Durkacz referierte über den Wandel der strafrechtlichen Begründung bei der Anklage von NS-Verbrechern und Julius Reichel zeigte auf, welche Konsequenzen die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich aus der Katastrophe gezogen hat.
Große Beachtung fand insbesondere der Zwischenbericht von Mia Maria Parker über ihre Archivrecherche im Rahmen des Projekts „Entnazifizierung nach 1945“. Dieses Projekt soll in eine Besondere Lernleistung münden, eine einjährige Langzeitarbeit, die einen Teil der Abiturleistung ausmacht.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse im gleichnamigen Wettbewerb des Deutschen Anwaltsvereins eingereicht.