Lese-Rechtschreibschwäche oder -störung

Lese-Rechtschreibschwäche oder -störung

Ermittlung des Förderbedarfs

Zu Beginn der Klasse 5 wird am Kaiserin-Friedrich-Gymnasium eine allgemeine     Rechtschreibtestung mithilfe eines wissenschaftlich fundierten und standardisierten Tests im Rahmen des Deutschunterrichts durchgeführt. Anschließend wird von unserer LRS-Fachkraft gemeinsam mit den Deutschlehrkräften entschieden, ob eine Förderung notwendig ist.

Unterstützung und Förderung

Liegt die schulische Förderdiagnose „Lese-Rechtschreibschwäche“ vor, kann die Klassenkonferenz gemäß § 7 VOGSV die Gewährung eines Nachteilsausgleichs beschließen. Das gilt auch, falls die ärztliche Diagnose einer Lese-Rechtschreib-störung (d.h. einer Teilleistungsstörung) vorliegt. Eine Notenschutzmaßnahme ist laut Verordnung immer nur nachrangig (d.h. in Ausnahmefällen) zu gewähren.

Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs oder einer Notenschutzmaßnahme ist laut Verordnung an den verpflichtenden Besuch des schulischen LRS-Kurses gebunden.

LRS-Kurse

In unseren wöchentlich stattfindenden LRS-Kursen werden die Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen betreut und gefördert. Unsere LRS-Fachkraft berät und unterstützt Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind gerne, um einen möglichst guten Fördererfolg zu erzielen.

LRS in der Oberstufe

Die allermeisten Schülerinnen und Schüler haben bereits zwischen der Klasse 7 und der Klasse 9 ihre Schwäche überwunden, sodass kein besonderer Förderbedarf mehr besteht. Sollte das Vorliegen besonderer Schwierigkeiten trotzdem noch festgestellt werden, kann nach Rücksprache mit bzw. nach der Genehmigung durch das Staatliche Schulamt in Einzelfällen weiterhin ein Nachteilsausgleich gewährt werden. In der Abiturprüfung ist jedoch laut Verordnung ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung ausgeschlossen.

Weitere Informationen und Kontakt

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen unsere LRS-Fachkraft Frau Kroning (m.kroning@kaiserin-friedrich.de) gerne zur Verfügung.

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