Suche
Close this search box.

LMF – Bücherei

Der Eingang zur LMF-Bücherei befindet sich im Untergeschoss des Hauptgebäudes: Vom Haupteingang kommend den Gang nach rechts bis zum hinteren Treppenhaus bei den Naturwissenschaften, dort ins untere Stockwerk, dann geradeaus den Gang entlang bis zur Eingangstür der LMF-Bücherei am Kopfende des Ganges (Raum 50).

Öffnungszeiten der LMF-Bücherei

  • während der normalen Unterrichtszeiten ist die LMF in der Regel in den Pausen geöffnet
  • nach Absprache (siehe Kontakt)
  • für den Büchertausch am Schuljahresende und -anfang gibt es Sonderöffnungszeiten

Kontakt

Für die LMF sind Herr Brinkmann und Frau Schreiber zuständig.

Kontaktaufnahme über die Email ed.hcirdeirf-niresiak@fml oder über die schul.cloud.

LMF-Team

Das LMF-Team besteht aus ehrenamtlich tätigen Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 bis Q-Phase. Sie verbringen ihre Pausen in der LMF-Bücherei, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Bücher zu verleihen oder sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Schulbücher zu unterstützen. Sie erledigen diese Aufgaben mit viel Engagement und Kompetenz! Herzlichen Dank!

Informationen zur Lernmittelverwaltung und dem Schulbuchverleih

  1. Wofür steht die Abkürzung LMF?

LMF steht für Lernmittelfreiheit, die laut § 153, Abs. 1, 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) an hessischen Schulen gilt.

Die an den Schulen eingeführten Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern vom Land unentgeltlich zum Gebrauch überlassen, bleiben jedoch Eigentum des Landes Hessen. Aus diesem Grund sind alle bereitgestellten Schulbücher pfleglich und sorgsam zu behandeln.

Bei Verlust oder Beschädigung seitens der Schülerinnen und Schüler muss daher für den Schaden aufgekommen werden.

  1. Wann findet die Schulbuchausgabe und -rückgabe statt?

Die Jahrgänge 5 bis 8 erhalten ihre Schulbücher für das folgende Schuljahr klassenweise bereits am Schuljahresende, in der Regel in der vorletzten Schulwoche. Die Klassen geben dabei die Bücher des ablaufenden Schuljahres ab und erhalten im Tausch die Schulbücher für das kommende Schuljahr.

Die Jahrgänge 9 und die E-Phase geben ihre Schulbücher ebenfalls klassen- bzw. kursweise am Schuljahresende ab. Alle Jahrgänge der Oberstufe erhalten ihre neuen Bücher erst mit Schuljahresbeginn.

Der Jahrgang Q4 gibt alle Schulbücher, die nicht für die Abiturprüfungen benötigt werden, an einem festgelegten Termin vor den Osterferien ab. Die restlichen Bücher müssen direkt nach den Abiturprüfungen selbstständig in einer Pause in der LMF abgegeben werden (Wichtig: 5. beachten!)

Die Termine und alle wichtigen Informationen zum Ablauf werden per Aushang bekanntgegeben und den Schülerinnen und Schülern über die Klassen-/Kursleitungen mitgeteilt.

Wer am offiziellen Büchertauschtermin fehlt, kommt selbständig in einer Pause in die LMF.

  1. Was ist bei der Rückgabe der Schulbücher zu beachten?
  • Sucht ALLE abzugebenden Bücher und legt sie schon VOR dem Abgabetermin in euren Spind.
  • Beachtet für jeden Jahrgang die Liste an Büchern, die nicht abgegeben werden müssen (da Mehrjahresbände).
  • Achtet darauf, dass alle Notiz- oder Klebezettel aus den Büchern entfernt wurden.
  • Holt eure Bücher zu Beginn der Büchertausch-Stunde aus dem Spind und haltet sie im Klassen-/ Kursraum bereit
  • Die LMF-SuS holen euch im Verlauf der Abgabestunden mit eurer Klasse/Kurs im Raum ab.
  • Bringt euren Schülerausweis (=Büchereiausweis) mit!
  • Bringt eure Bücher OHNE TASCHE als Stapel in die LMF.
  • Wartet in einer langen Schlange vor der LMF im Gang bis wir oder die begleitende Lehrkraft euch in die LMF reinbittet. Verhaltet euch dabei ruhig!
  1. Was geschieht bei Verlust oder Beschädigung eines Schulbuches aus der LMF-Bücherei?

ALLE entliehenen Bücher eines Schuljahres müssen zum Abgabetermin vollständig mitgebracht werden. Es wird erwartet, dass die Schulbücher in einem ordentlichen Zustand in der LMF zurückgegeben werden. Schulbücher, die nicht wieder auffindbar sind oder beschädigt sind, müssen ersetzt bzw. bezahlt werden. Schulbücher, die nicht bis zum Schuljahresende zu den angesetzten Terminen zurückgegeben werden, werden als Verlust angesehen.

Wird ein Schulbuchersatz notwendig, so wird der Zeitwert des jeweiligen Buches nach Alter und Zustand festgelegt, der sich am Neupreis bei erster Anschaffung orientiert. Möglich ist, dass selbst Ersatz (z.B. ein gebrauchtes, aber gut erhaltenes Buch mit der entsprechenden ISBN) beschafft und dieses gegen das verlorene oder beschädigte Buch eingetauscht wird.

Grundsätzlich gilt ein Schulbuch nur als zurückgegeben, wenn die Schülerin/der Schüler das Buch mit der entsprechenden Exemplarnummer/dem Strichcode abgibt, das bei der Schulbücherausgabe auch eingescannt wurde. Das Eintragen des Namens hilft zwar, Bücher untereinander nicht zu vertauschen, der eingetragene Name allein ist allerdings nicht ausschlaggebend bei der Rückgabe.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten erhalten bei Beschädigung bzw. Verlust eine Rechnung mit dem Zeitwert der Bücher, die per Überweisung gezahlt werden muss, Barzahlung ist nicht möglich. Alle notwendigen Angaben sind auf der Rechnung ersichtlich. Die Überweisungsbeträge werden auf dem Konto des Schulamtes verbucht. Da die Lernmittelverwaltung keinen Einblick auf dieses Konto besitzt, kann es zum Teil mehrere Wochen dauern bis wir die Information über den Zahlungseingang vom Schulamt erhalten. Falls es notwendig sein sollte, dass wir den Zahlungseingang früher erfahren sollen, dann schicken Sie uns bitte einen Screenshot/Foto des Überweisungsbeleges (s. Kontakt), so dass wir einen weiteren Schulbuch-Verleih freigeben können.

Werden die Schulbücher nicht vollständig zurückgegeben bzw. wird die ausgestellte Rechnung für einen Verlust bzw. eine Beschädigung nicht gezahlt, dann wird die Schülerin/der Schüler für den weiteren Verleih von Schulbüchern GESPERRT.

  1. Welche Besonderheiten sind bei der endgültigen Abgabe der Bücher bei der Q4 zu beachten?

Der Jahrgang Q4 gibt alle Schulbücher, die nicht für die Abiturprüfungen benötigt werden an einem festgelegten Termin vor den Osterferien kursweise in der LMF ab. Dort erhalten Sie dann auch die Info, welche Bücher eventuell noch fehlen, so dass Sie nach diesen zu Hause suchen können und sie zeitnah in der LMF abgeben können. Falls Sie Bücher verloren haben sollten, dann teilen Sie uns dies bitte ebenfalls zeitnah (vor den Osterferien!) per Email mit. Sie erhalten dann von uns eine Rechnung mit dem Zeitwert der Bücher. Dieser Rechnungsbetrag muss dann überwiesen werden. (siehe hierzu auch 4.)

Die restlichen Bücher müssen direkt nach den Abiturprüfungen selbstständig in einer Pause in der LMF abgegeben werden. Die Deadline für die Buchabgabe der Q4 bzw. der Nachweis über die Zahlung der Rechnung ist in der Regel ca. eine Woche vor der Akademischen Feier (aktuellen Zeitplan beachten!).

Spätere Buchabgaben bzw. Zahlungen können für die Original-Abiturzeugnis-Verleihung an der Akademischen Feier nicht mehr berücksichtigt werden. Sie erhalten dann lediglich eine Kopie von Ihrem Abitur-Zeugnis und die Verleihliste der LMF.

Das Original können Sie sich im Sekretariat abholen, sofern Sie die fehlenden Bücher noch in der Woche der Akademischen Feier in der LMF abgeben. In der Regel ist der erste Schultag nach der Akademischen Feier eine endgültige Deadline für die Buchabgabe. Bücher, die danach „auftauchen“, müssen dennoch bezahlt werden. Die Rechnungen werden in der letzten Schulwoche an die Eltern bzw. Sie verschickt.

  1. Was ist bei der Ausleihe der Schulbücher zu beachten?

Zur Ausleihe wird der Schülerausweis benötigt, um die entsprechenden Bücher den Schülerinnen und Schülern richtig zuordnen zu können. (Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der neuen fünften Klassen sowie diejenigen, die neu an die Schule wechseln und noch keinen aktuellen Ausweis besitzen. Der Schülerausweis wird von Frau Düsing in der Schüler-Bibliothek erstellt.)

Die Schülerinnen und Schüler sind nach dem Erhalt der Schulbücher verpflichtet, …

  • zu kontrollieren, ob sie alle Schulbücher erhalten haben: Sollte ein Schulbuch fehlen, so hat jeder schnellstmöglich selbst dafür zu sorgen, sich das fehlende Schulbuch bei der LMF noch zu entleihen.
  • den Zustand der Bücher zu kontrollieren: Falls ihr deutlich beschädigte Bücher erhalten habt, dann kommt DIREKT oder innerhalb von 1 Woche nach der Buchausgabe in einer Pause in die LMF. Ihr erhaltet dann ein anderes Buch oder einen „beschädigt“-Stempel in das Buch. (Ansonsten kann es passieren, dass ihr das beschädigte Buch am Ende des nächsten Schuljahres zahlen müsst! siehe 4. und 7.)
  • alle ausgegebenen Schulbücher DIREKT nach der Buchausgabe im Klassen/Kursraum in der dafür vorgesehenen Tabelle am Buchanfang mit Namen, Klasse und Schuljahr zu beschriften! (Sonst kommt es häufig schon im Spind zu Vertauschungen, was später allen Probleme bereitet….).
  • diese einzubinden, um das Buch vor Verschmutzungen bzw. Beschädigungen zu schützen: Alle Bücher sollen bis zum Beginn des neuen Schuljahres mit einem stabilen Buchumschlag (NICHT selbstklebend) eingebunden werden (siehe 7.)
  1. Was ist beim Zustand der Schulbücher zu beachten?

Die Schulbücher sind Eigentum des Landes Hessen. Somit versteht es sich von selbst, dass alle Schülerinnen und Schüler pfleglich, sorgsam und ordentlich mit den ihnen überlassenen Schulbüchern umgehen. Schulbücher sind in der Anschaffung sehr teuer, daher werden sie über Jahre hinweg ausgegeben und genutzt. Somit kann nicht jedes Schulbuch eine einwandfreie neue unbenutzte Ausgabe sein. Eventuell auftretende kleinere Beschädigungen wie eingerissene oder herausgetrennte Seiten bzw. sich lösende Buchrücken sind selbst zu beheben (z.B. durch Kleben mit einem Klebestreifen).

Nach der Buchausgabe haben alle Schülerinnen und Schüler eine Woche die Möglichkeit, einen größeren und schwerwiegenderen Mangel (z.B. das Fehlen einer Buchseite, zerrissene Buchseiten, deutliche Wasserschäden etc.) entsprechend des Buchalters anzuzeigen (siehe unten und 6.). Daher werden bei der Bücherrückgabe am Ende des Schuljahres keine Aussagen akzeptiert, die darauf hinweisen, dass der Mangel schon beim Verleih des Buches bestanden habe. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Schülerin bzw. der Schüler selbst für den Mangel verantwortlich ist, so dass dieser dann in Rechnung gestellt wird.

Uns ist bewusst, dass es einige sehr alte Bücher gibt, die schon lange in Benutzung sind. Der Zustand dieser Bücher ist entsprechend seines Alters zu beurteilen. Neu angeschaffte Bücher sollten auch in einem sehr guten Zustand wieder zurückgegeben werden. Bei diesen Büchern werden z.B. auch deutlich eingedrückte Ecken als wertmindernder Mangel angesehen. Falls ein Mangel nicht direkt bei der Rückgabe auffällt, ist es bei neuen Büchern möglich, dass dieser erst später entdeckt und dann dem letzten Benutzer in Rechnung gestellt wird.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Schulbücher einzubinden. Sollte ein bereits vorhandener alter Umschlag bereits große Mängel aufweisen, so ist dieser durch einen neuen zu ersetzen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Buchumschläge nicht mit den Büchern verklebt werden dürfen, da ansonsten beim Entfernen der Schutzhülle das Buch oder der Strichcode beschädigt werden. Bitte verkleben Sie die Schutzhülle in sich selbst und verwenden Sie auf keinen Fall selbstklebende Umschläge.

Zu Beginn des Schuljahres wird von den Fachlehrern überprüft, ob die Bücher eingebunden sind.

  1. Was ist beim Verlassen der Schule bzw. bei einem Schulwechsel zu beachten?

Beim Verlassen der Schule müssen alle von der Schule erhaltenen Bücher vollständig abgegeben werden, was in der LMF überprüft und durch Unterschrift auf dem Abmeldeschein bestätigt wird.

Schülerinnen oder Schüler, die die Schule verlassen, müssen sich selbstständig um die Kontaktaufnahme mit der Lernmittelverwaltung kümmern.

Andrea Schreiber und Sven Brinkmann

Nach oben scrollen