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Podiumsdiskussion – 40 Jahre Deutscher Herbst

Podiumsdiskussion – 40 Jahre Deutscher Herbst

Prof. Dr. Michael Buback und Klaus Pflieger zu Gast am KFG

Was wiegt mehr? Wahrheit oder Sicherheit des Staates? Und ist die Beantwortung dieser Frage von Zeit und Umständen abhängig, in denen sie gestellt wird? Die Geschichts-AG unter Leitung von Lehrer Karl-Heinz Jörgens hatte in der vergangenen Woche zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „40 Jahre Deutscher Herbst“ eingeladen, um diese Fragen mit den beiden Experten Prof. Dr. Michael Buback und Klaus Pflieger zu diskutieren. Die Schülerinnen Paula Schmidt, Yael Roth und Johanna Barop gingen zunächst in einer Präsentation auf die Geschichte der RAF ein, ehe sie die Diskussionsrunde mit den Gästen im vollbesetzen Hofcafé moderierten.

Prof. Dr. Michael Buback, Professor an der Universität in Göttingen; Sohn des 1977 von RAF-Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback und unter Anderem Autor des Buches „Der zweite Tod meines Vaters“ war Nebenkläger in den 2008 wieder aufgenommenen Verhandlungen gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker und ist überzeugt, dass bei der Aufklärung am Mord seines Vaters Beweise vernichtet und gravierende Fehler gemacht wurden. Klaus Pflieger, pensionierter Generalstaatsanwalt Baden Württembergs, dem 2015 das Bundesverdienstkreuz verliehen wurde, und der Autor vieler Werke über die RAF ist, hat in seinem Beruf viel Erfahrung, unter anderem als Vernehmer der „Lebensbeichte von Peter-Jürgen Boock“ und Anklagevertreter diverser Ex-RAF-Terroristen wie Werner Lotze, Sigrid Sternebeck und Eva Haule, gesammelt.

Die Taunus Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 01.02.2017 wie folgt über die Podiumsdiskussion:

„Ende der 1970er Jahre: Die BRD sieht sich mit Terrorismus konfrontiert. Einem Terrorismus, der nicht von außen ins Land getragen wird, sondern der aus dem eigenen Land kommt. Eins der Opfer ist der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Wer 1977 die tödlichen Schüsse auf ihn abgegeben hat, ist bis heute ungeklärt und treibt den Sohn des Getöteten auch 40 Jahre danach noch um. Warum, darüber sprach Michael Buback mit Schülern am Kaiserin-Friedrich-Gymnasium.

Bad Homburg. Um eine Bestrafung der Täter geht es dem emeritierten Chemieprofessor Michael Buback, dessen Vater, Generalbundesanwalt Siegfried Buback, 1977 in Karlsruhe von Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF) zusammen mit einen Begleitern erschossen wurde, heute in erster Linie nicht mehr. Ziel seiner seit Jahrzehnten andauernden akribischen privaten Ermittlungen ist vor allem, endlich Klarheit zu bekommen, wer auf seinen Vater geschossen hat.

Zwar wurden die RAF-Leute Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar auch wegen dieses Attentats zu lebenslanger Haft verurteilt. Für Michael Buback sind es aber die Falschen.

Bei der Podiumsdiskussion am KFG wiederholte er seine Überzeugung, dass andere, nämlich Verena Becker, Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski, das Mordkommando stellten. Den Ermittlungsbehörden warf er vor, wichtige Tatzeugen nicht befragt zu haben. Außerdem seien Dokumente, Verfassungsschutzakten und Beweise verschwunden oder würden unter Verschluss gehalten. Seine Vermutung: Staatliche Stellen halten schützend ihre Hand über die langjährige Verfassungsschutz-Informantin Verena Becker, die für ihn die wahrscheinlichste Attentäterin ist.

Zeugen hätten eine Frau auf dem Mord-Motorrad in Karlsruhe gesehen, außerdem sei bei ihr und bei Günter Sonnenberg unter anderem die Tatwaffe gefunden worden. Dass ein Verfahren gegen die beiden wegen des Buback-Attentats Anfang der 1980er Jahre eingestellt wurde, ist für ihn „unglaublich“. In einem letzten Prozess gegen Becker wurde sie 2012 wegen Beihilfe verurteilt. Nach diesem Urteil kann sie nicht noch einmal angeklagt werden.

Der RAF-Terror und der sogenannte Deutsche Herbst bewegen bis heute. Dieser Teil der deutschen Geschichte, so Schulleiterin Heike Zinke bei ihrer Begrüßung, sei „ein Stück von uns“. Das beweist auch das Besucherinteresse in der vollbesetzten Cafeteria.

Von Schülern organisiert

Entstanden ist die Idee zu dieser von Schülern organisierten und geleiteten Podiumsdiskussion im Rahmen einer Geschichts-AG, bei der es unter der Leitung des Geschichtslehrers Karl-Heinz Jörgens um die RAF ging. „Dabei haben wir auch einen direkten Bezug zum aktuellen NSU-Prozess hergestellt“, erklärt KFG-Schülerin Paula Schmidt (16) und meint damit die möglichen Verwicklungen des Verfassungsschutzes in die Straftaten. „Meine Eltern sprechen heute noch über die Attentate der RAF. Außerdem gibt es heute wieder Terrorismus, damit ist das Thema für uns aktuell“, ergänzten die Schülerinnen Yael Roth (17) und Johanna Barop (15) im Gespräch mit der TZ.

Dem Vorwurf Bubacks, dass Behörden wie der Verfassungsschutz und die Bundesanwaltschaft bis hin zu Regierungsstellen die Untersuchungen bewusst behindert haben, konnte der ehemalige baden-württembergische Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, der bei der Diskussion die Rolle des Gegenparts zu Buback hatte, nicht folgen.

Der Jurist, der selbst immer wieder mit Ermittlungen in Sachen RAF-Terror betraut war und unter anderem nach den Selbstmorden der drei RAF-Führer Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe ermittelte und dem Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock die Lebensbeichte abgenommen hat, ist überzeugt, dass juristisch „alles Menschenmögliche“ getan worden sei, um das Attentat auf Siegfried Buback aufzuklären – leider ohne Erfolg. „Wir wissen nicht, wer geschossen hat. Das ist eine Baustelle, unter der ich sehr leide.“ Die schützende Hand über Verena Becker sei aber nicht die des Verfassungsschutzes oder anderer staatlicher Stellen, sondern die der Strafprozessordnung und der Unschuldsvermutung. Letztlich hätten die Fakten nicht ausgereicht, um Becker als Haupttäterin zu verurteilen. Eine Annäherung der beiden Standpunkte war für diesen Abend nicht zu erwarten. Damit konnte auch die Frage „Wahrheit oder Sicherheit des Staats?“, unter der die Diskussion lief, nicht beantwortet werden. Der Eindruck bleibt, dass es im Fall der Buback-Ermordung zu viele offene Punkte gibt, um diesen Teil der deutschen Geschichte ad acta zu legen.“ (Gabriele Calvo Henning)

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