Schulstart KW 16/ Landesabitur: Schriftliche Prüfungen

Schulstart KW 16/ Landesabitur: Schriftliche Prüfungen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im KFG-Brief 17 (14.04.2021) habe ich Sie und Euch in dieser Woche über die Organisation des Schulbetriebs ab Montag, 19.04., ausführlich informiert. Die zentralen Regelungen hier nochmals in Kurzform:

– Die Jahrgangsstufen 5 und 6 werden im Wechselunterricht beschult.
– Intensivklassenunterricht (Jg. 5 und 6) findet als Präsenzunterricht statt.
– Die Jahrgangsstufen 7 bis einschließlich der E-Phase bleiben im Distanzunterricht.
– Der Jahrgang Q2 hat Präsenzunterricht.

Ab Mittwoch, 21.04., bis einschließlich 04.05.2021 stehen für die Schülerinnen und Schüler der Q4 die schriftlichen Abiturprüfungen auf dem Programm. Diese finden wie geplant statt. Wir wünschen allen angehenden Abiturientinnen und Abiturienten viel Erfolg!

Eine wesentliche Neuerung ist, dass ab dem 19.04. der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte und das weitere Schulpersonal.
Als Pilotschule für die Durchführung der Selbsttests konnten unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor den Osterferien bereits wichtige Erfahrungen sammeln, sodass ich davon ausgehe, dass die Testungen am KFG organisatorisch reibungslos durchgeführt werden können.

Auch wenn wir bereits einige Routine bei den Schnelltests haben, werden wir für die erste Woche nach den Osterferien für die Jahrgänge 5 und 6 nochmals Ärztinnen zur Unterstützung mit vor Ort haben. Wenn Sie möchten, können Sie für Ihr Kind alternativ zur Testung in der Schule vorab einen sogenannten Bürgertest an einer Teststelle außerhalb der Schule durchführen lassen. Das negative Testergebnis darf bei der Vorlage in der Schule nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Testungen finden für die Jahrgangsstufen 5 und 6 (Wechselunterricht) zweimal pro Woche in der Zeit von Montag bis Donnerstag statt. Dies bedeutet, dass – je nach Präsenztagen der Kinder – der eine Teil der Klasse am Montag und Mittwoch, der andere Teil am Dienstag und Donnerstag getestet wird. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 werden jeweils am Montag und am Mittwoch getestet. Die Schnelltests werden zu Beginn des Unterrichts durchgeführt.

 

Abiturjahrgang – Schriftliche Prüfungen

Liebe Eltern,

am Freitag, 16.04., hatte ich Ihnen die Informationen des Kultusministeriums bezüglich der Testungen der Q4-Schülerinnen und Schüler während der Zeit der schriftlichen Abiturprüfungen zukommen lassen. Am Montag, 19.04., wurden diese wiederum seitens des Kultusministeriums geändert. Eine dritte und hoffentlich letzte Änderung aus Wiesbaden erreichte uns am heutigen Dienstag.

Demnach gilt – Stand Dienstag, 20.04., 16:30 Uhr – das Folgende:

Es bleibt bei der Entscheidung, dass für die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs keine Testpflicht besteht, um an den schriftlichen Prüfungen teilzunehmen.

Nur diejenigen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind bei den schriftlichen Abiturprüfungen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, die einen Antigen-Selbsttest in der Schule am Beginn des jeweiligen Prüfungstages mit negativem Ergebnis durchgeführt haben.

Die Anpassung der Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungen bleibt für alle Prüflinge bestehen.

Bei positiver Schnelltestung zu Beginn des Prüfungstages ist eine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung nicht mehr möglich, da in diesem Fall noch ein PCR-Test durchgeführt und ausgewertet werden muss. Sie als Erziehungsberechtigte werden im Falle eines positiven Schnelltests direkt kontaktiert und müssen Ihr Kind abholen, falls es minderjährig ist. Die Terminvergabe für den PCR-Test erfolgt über den Hausarzt oder eines der Testzentren. Bis zum Ergebnis des PCR-Tests muss sich die Schülerin/ der Schüler in Quarantäne begeben. Bei einem positiven PCR-Befund verbleibt die Schülerin bzw. der Schüler in Quarantäne.

Grundsätzlich bitten wir alle Prüflinge darum, an den Tagen der schriftlichen Abiturprüfungen Masken zu tragen. Eine Verpflichtung können wir aufgrund der Vorgaben des Kultusministeriums als einzelne Schule allerdings nicht aussprechen.

Ausführlichere Informationen und Erläuterungen zur schulorganisatorischen Umsetzung haben Sie, liebe Eltern der Q4, in den vergangenen Tagen per E-Mail von mir erhalten.

Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern des Abiturjahrgangs alles Gute, gute Nerven und viel Erfolg für die anstehenden schriftlichen Abiturprüfungen!

 

Viele Grüße

 

Jochen Henkel

 

 

 

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